Nationale Abonnements

Monatsstreckenabo
Verkaufskanal
Geltungsdauer
Diese Monatskarte gilt ab dem Tag der Entwertung bis zum gleichen Tag des darauffolgenden Monats um 4 Uhr morgens. Hierzu stehen in den Bahnhöfen und an den Haltestellen Entwerter bereit.
Die Kurzstrecken-Monatskarte für folgende Verbindungen sind ab sofort auf unseren Verkaufsautomaten verfügbar:
Linie 10 Lintgen – Luxembourg
Linie 30 Roodt-sur-Syre – Luxembourg
Linie 50 Capellen – Luxembourg
Linie 60 Noertzange – Luxembourg
Linie 70 Schouweiler – Luxembourg

Monatsabo
Verkaufskanal
Geltungsdauer
Diese Monatskarte gilt ab dem Tag der Entwertung bis zum gleichen Tag des darauffolgenden Monats um 4.00 Uhr morgens. Hierzu stehen in den Bahnhöfen und an den Haltestellen Entwerter bereit.
Joeresabo 1. Klass
Verkaufskanal
Geltungsdauer
Sie gilt ab Aktivierung bis zum gleichen Tag des darauffolgenden Jahres um 4 Uhr morgens.
Die Jahreskarte ist im grenzüberschreitenden Verkehr in den Zügen gültig.
Sie wird an den Schaltern von CFL in Form einer persönlichen mKaart ausgestellt und kann auch über die CFL App gekauft werden.
Wenn Sie am Schalter kaufen wollen, vergessen Sie nicht, bei der ersten Anfrage, Ihren Ausweis (Pass, Führerschein), ein Passfoto, das nicht älter als 12 Monate sein sollte und den untenstehenden Antrag ausgefüllt, mitzubringen.
Antrag für ein persönliches Kundenkonto für Jahresabonnements
Für eine abhanden gekommene oder beschädigte persönliche "mKaart" wird gegen ein Entgelt in Höhe von 25 € eine Ersatzkarte für die restliche Geltungsdauer ausgestellt. Folgende Nachweise sind zu erbringen:
- Bei Verlust einer persönlichen "mKaart": eine entsprechende Verlustbestätigung der Polizei
- Bei Beschädigung einer persönlichen "mKaart": die jeweilige Karte ist beizulegen
Falls die persönliche "mKaart" unleserlich und aus unersichtlichen Gründen (z.B. technischer Defekt) unbenutzbar geworden ist, wird auf das Entgelt für eine Ersatzkarte verzichtet.

Joeresstreckenabo 1. Klass
Verkaufskanal
Geltungsdauer
Die Kurzstrecken-Jahreskarte gilt ab dem Tag der Aktivierung bis zum gleichen Tag des darauffolgenden Jahres um 4 Uhr morgens.
Jahreskarten werden für den grenzüberschreitenden Verkehr ausgegeben.
Sie wird an den Schaltern der CFL in Form einer persönlichen mKaart ausgestellt. Vergessen Sie nicht, bei der ersten Anfrage, Ihren Ausweis (Pass, Führerschein) und ein Passfoto, das nicht älter als 12 Monate sein sollte, mitzubringen.
Antrag für ein persönliches Kundenkonto für Jahresabonnements
Die Kurzstrecken-Monatskarte für folgende Verbindungen sind ab sofort auf unserer nationalen CFL mobile App verfügbar:
Linie 10 Lintgen – Luxembourg
Linie 30 Roodt-sur-Syre – Luxembourg
Linie 50 Capellen – Luxembourg
Linie 60 Noertzange – Luxembourg
Linie 70 Schouweiler – Luxembourg
Für eine abhanden gekommene oder beschädigte persönliche "mKaart" wird gegen ein Entgelt in Höhe von 25 € eine Ersatzkarte für die restliche Geltungsdauer ausgestellt. Folgende Nachweise sind zu erbringen:
- Bei Verlust einer persönlichen "mKaart": eine entsprechende Verlustbestätigung der Polizei
- Bei Beschädigung einer persönlichen "mKaart": die jeweilige Karte ist beizulegen
Falls die persönliche "mKaart" unleserlich und aus unersichtlichen Gründen (z.B. technischer Defekt) unbenutzbar geworden ist, wird auf das Entgelt für eine Ersatzkarte verzichtet.

Seniorekaart 2. Klass
Verkaufskanal
Geltungsdauer
Die Jahreskarte für Senioren gilt ohne jede Streckenbegrenzung ab Aktivierung bis zum gleichen Tag des darauffolgenden Jahres um 4.00 Uhr morgens auf dem Eisenbahnnetz der CFL.
Die Jahreskarten sind im grenzüberschreitenden Verkehr gültig.
Diese Jahreskarte kann über die nationale CFL mobile App gekauft werden und an den CFL-Schaltern, die in Form einer persönlichen mKaart ausgestellt wird.
Vergessen Sie nicht, bei der ersten Anfrage, Ihren Ausweis (Pass, Führerschein) und ein Passfoto, das nicht älter als 12 Monate sein sollte, mitzubringen.
Antrag für ein persönliches Kundenkonto für Jahresabonnements
Für eine abhanden gekommene oder beschädigte persönliche "mKaart" wird gegen ein Entgelt in Höhe von 25 € eine Ersatzkarte für die restliche Geltungsdauer ausgestellt. Folgende Nachweise sind zu erbringen:
- Bei Verlust einer persönlichen "mKaart": eine entsprechende Verlustbestätigung der Polizei
- Bei Beschädigung einer persönlichen "mKaart": die jeweilige Karte ist beizulegen
Falls die persönliche "mKaart" unleserlich und aus unersichtlichen Gründen (z.B. technischer Defekt) unbenutzbar geworden ist, wird auf das Entgelt für eine Ersatzkarte verzichtet.