Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Das die Erklärung abgebende Unternehmen “CFL„ ist sich der Wichtigkeit bewusst ihre Website im Einklang mit dem Gesetz vom 28. Mai 2019 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Unternehmen barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für: www.cfl.lu

Was bedeutet digitale Barrierefreiheit?
Jeder muss die Informationen einer Website oder in einer Anwendung einfach benutzen und abrufen können. Dies gilt insbesondere für Personen mit einer Behinderung und/oder Personen, die Hilfssoftware oder spezielle Geräte verwenden (Blinde, Sehbehinderte oder Personen mit einer sonstigen Behinderung).

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist aktuell nicht vereinbar mit der europäischen Norm EN 301 549 und dem Allgemeinen Referenzwerk zur Verbesserung der Barrierefreiheit im Web (RGAA) v4.1.2 , das diese Norm umsetzt.  Die CFL verpflichtet sich die Barrierefreiheit dieser Webseite zu verbessern. Ab 2024 werden unterschiedliche Anpassungen durchgeführt um die Barrierefreiheit dieser Webseite zu verbessern.
 
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 27. September 2023 erstellt. Die Aussagen in dieser Erklärung sind richtig und beruhen auf einer tatsächlichen Bewertung der Vereinbarkeit dieser Website mit den Anforderungen des RGAA 4.1.2 beispielsweise in Form einer von einem Dritten – „SIP“ vorgenommenen Bewertung.

Feedback und Kontaktangaben
Sollten Sie einen Mangel bezüglich der Barrierefreiheit feststellen, schicken Sie uns eine E-Mail an webmaster@cfl.lu, in der Sie Ihr Problem beschreiben und uns die betreffende Seite angeben. Wir verpflichten uns, Ihnen binnen eines Monats per E-Mail zu antworten. Um das Problem nachhaltig und auf angemessene Weise zu beheben, wird die Korrektur des Fehlers bezüglich der Barrierefreiheit im Online-Modus bevorzugt. Ist dies nicht möglich, wird Ihnen die gewünschte Information in einem barrierefreien Format übermittelt, wahlweise:

  • schriftlich in einem Dokument oder per E-Mail;
  • mündlich in einem persönlichen Gespräch oder per Telefon.

Durchsetzungsverfahren
Im Falle einer nicht zufriedenstellenden Antwort haben Sie ebenfalls die Möglichkeit, das Informations- und Presseamt, das für die Kontrolle der Barrierefreiheit zuständig ist, über dessen Online-Beschwerdeformular, oder die Ombudsperson, Bürgerbeauftragte des Großherzogtums Luxemburg, zu informieren.
 

Diese Erklärung basiert auf der Mustererklärung, die im Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1523 festgelegt wurde. Diese Mustererklärung gehört der Europäischen Union und ist durch eine Creative Commons Attribution 4.0 International Lizenz geschützt.