Kinder, Jugendliche und Studenten

Die Beförderungsbedingungen in Luxemburg

Kinder, die das 4. Lebensjahr noch nicht erreicht haben, müssen von einer Person begleitet werden, die mindestens 12 Jahre alt ist.

Kinder unter 12 Jahren profitieren vom kostenlosen Transport in der 1. Klasse, wenn Sie in Begleitung einer Person sind die im Besitz eines für die 1. Klasse gültigen Tickets sind. Der kostenlose Transport ist in diesem Fall auf zwei Kinder beschränkt.

Kinder die 12 Jahre oder älter sind, sowie Kinder die alleine in der 1. Klasse reisen, müssen ein gültiges Ticket für die 1. Klasse haben.
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Die Beförderungsbedingungen im Ausland

Kinder und Jugendliche:

Abhängig vom Alter der Kinder und Jugendlichen sowie den Bedingungen des Beförderers, können diese kostenlos reisen oder von einem ermäßigten Ticket profitieren.

Informieren Sie sich bitte bevor Antritt Ihrer Reise und zögern Sie nicht  Kontakt mit uns aufzunehmen.

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Die Beförderungsbedingungen in den RegioZone Bussen

Kinder unter 12 Jahren reisen kostenlos wenn Sie in Begleitung von einer Person von mindestens 12 Jahren sind, die im Besitz eines gültigen RegioZone-Tickets sind. Diese Regel gilt jedoch nicht wenn die komplette Fahrt im Ausland erfolgt.

Kinder unter 6 Jahren müssen von einem Erwachsenen begleitet werden.

"Studentepass RegioZone":

Bei grenzüberschreitenden RGTR-Bussen gilt die kostenlose Fahrt innerhalb Luxemburg bis zum letzten Halt vor der Grenze oder bis zur Grenze falls sich dort eine Bushaltestelle befindet.

Zwei Zonen für grenzüberschreitende Buslinien wurden anhand ihrer Entfernung zu Luxemburg definiert:

  • RegioZone 1 – Alle grenzüberschreitenden RGTR Linien sowie Linie 410 (ausser die Haltestellen in Dillingen und Saarlouis der Linie 405 & Linie L40 Saarbrücken-Express)
  • RegioZone 2 – Die Haltestellen in Dillingen und Saarlouis der Linie 405 & Linie L40 Saarbrücken-Express

Der „Studentepass“ gilt für eine unbegrenzte Anzahl an Fahrten auf grenzüberschreitenden RegioZone Buslinien vom angegebenen Tag bis zum selben Tag am darauffolgenden Jahr um 4 Uhr morgens. Es gilt nicht auf internationalen Bahnreisen.

Folgende Personen können den "Studentepass" erwerben:

  • Schüler unter 26 Jahren, die am ersten Tag der Gültigkeitsdauer des Abonnements im Besitz einer Schüler myCard sind.
  • Studierende unter 30 Jahren die am ersten Tag der Gültigkeit des Abonnements im Besitz eines Hochschulanmeldenachweises oder eines Studentenausweises sind.

​​​Sie wird an den Schaltern von CFL in Form einer persönlichen mKaart ausgestellt.

Bei einer ersten Anfrage muss eine Anfrage zur Einrichtung eines Kundenkontos ausgefüllt werden. Dem Antrag sind folgende Dokumente beizufügen:

  • Immatrikulationsbescheinigung oder Kopie der ‚myCard‘ für Studierende unter 25
  • Kopie eines amtlichen Ausweises (Personalausweis, Pass, Führerschein…)
  • Ein Ausweisfoto, nicht älter als 12 Monate, Format maximal 35 mm x 45 mm, in Farbe auf klarem einfarbigem Hintergrund. (nur wenn noch kein personalisierte mKaart vorhanden)

Achtung: Mit der „myCard“ können Schüler kostenlos auf den Linien L01, L02, L03, L04, L05, L06, L07, 130 und 173 reisen – und das ohne „Studentepass“.

Für eine abhanden gekommene oder beschädigte persönliche "mKaart" wird gegen ein Entgelt in Höhe von 25 € eine Ersatzkarte für die restliche Geltungsdauer ausgestellt. Folgende Nachweise sind zu erbringen:

  • Bei Verlust einer persönlichen "mKaart": eine entsprechende Verlustbestätigung der Polizei
  • Bei Beschädigung einer persönlichen "mKaart": die jeweilige Karte ist beizulegen

Falls die persönliche "mKaart" unleserlich und aus unersichtlichen Gründen (z.B. technischer Defekt) unbenutzbar geworden ist, wird auf das Entgelt für eine Ersatzkarte verzichtet.
 

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