Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Die „Société nationale des Chemins de Fer Luxembourgeois“, bekannt als CFL verpflichtet sich, ihre Website und ihre mobilen Applikationen im Einklang mit dem Gesetz vom 28. Mai 2019 über die Barrierefreiheit von Websites und mobilen Applikationen öffentlicher Stellen barrierefrei zugänglich zu gestalten.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.cfl.lu.

Was ist digitale Barrierefreiheit?

Jeder sollte die Informationen auf einer Website oder in einer App problemlos nutzen und abrufen können, insbesondere Menschen mit Behinderungen und/oder diejenigen, die Hilfstechnologien oder spezielle Geräte verwenden (blinde, sehbehinderte oder anderweitig beeinträchtigte Menschen).

Barrierefreiheitsfunktionen

Seit 2025 arbeitet die CFL an einer schrittweisen Umgestaltung ihrer digitalen Produkte (Websites und mobile Applikationen) und verpflichtet sich über einen Zeitraum von fünf Jahren, durch die frühzeitige Integration bewährter Verfahren der digitalen Barrierefreiheit eine optimale AA-Konformität zu erreichen.

Wir werden hier jährlich die Entwicklungen der Website sowie die Fortschritte beim Erreichen der Konformität vorstellen.

Auf dieser Website verfügbare Funktionen (schrittweise Einführung):

  • Schnellzugriffslinks wurden für eine direktere Navigation auf den Seiten hinzugefügt,
  • Die Tastaturnutzung wurde verbessert, einschließlich der Hauptnavigation,
  • Die Farbkontraste entsprechen den geltenden Barrierefreiheitsnormen,
  • Es werden Änderungen vorgenommen, damit die Website von Screenreadern genutzt werden kann.

Konformitätsstatus

Diese Website entspricht teilweise der europäischen Norm EN 301 549 sowie dem Référentiel d'Évaluation de l'Accessibilité Web (RAWeb 1.1) der diese Norm umsetzt.
Die unten aufgeführten Elemente werden derzeit verbessert.

Nicht barrierefreie Inhalte

Es werden Anstrengungen unternommen, um ein hohes Maß an Barrierefreiheit zu erreichen; einige Elemente der Anwendung erfüllen jedoch noch nicht vollständig die Anforderungen der europäischen Norm EN 301 549 und des RAAM 1.1:

Nicht-Konformitäten

  • Die Seitenstruktur wird derzeit überarbeitet und ermöglicht noch keine optimale Navigation über Überschriften oder durch Listen,
  • Einige Seiten sind nicht vollständig per Tastatur bedienbar,
  • Bestimmte „Live"-Interaktionen und Kontextwechsel werden von Screenreadern noch nicht unterstützt,
  • Die Formulare werden vollständig überarbeitet, um sie in Kürze optimal nutzen zu können.

Über diese Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 9. März 2026 veröffentlicht.
Die Angaben in dieser Erklärung sind korrekt und basieren auf einer tatsächlichen Bewertung der Konformität dieser Website mit den im RAWeb 1.1 festgelegten Anforderungen, durchgeführt durch die internen Dienste der CFL.

Feedback und Kontaktdaten

Wenn Sie eine mangelnde Barrierefreiheit feststellen, senden Sie uns bitte eine E-Mail an qualite@cfl.lu, beschreiben Sie das Problem und geben Sie die betroffene Seite an.
Wir verpflichten uns, Ihnen innerhalb der in unseren öffentlichen Verkehrsverträgen für Schienen- und Straßenverkehr festgelegten Fristen (d. h. innerhalb von sechs Werktagen) per E-Mail zu antworten.

Um das Problem auf nachhaltige und angemessene Weise zu beheben, wird eine Online-Korrektur des Barrierefreiheitsmangels bevorzugt.

Wenn dies nicht möglich ist, erhalten Sie die gewünschten Informationen in einem für Sie zugänglichen Format:

  • Schriftlich in einem Dokument oder per E-Mail;
  • Mündlich in einem Gespräch oder telefonisch unter 2489 2489.

Durchsetzungsverfahren

Falls Sie mit der Antwort nicht zufrieden sind, haben Sie außerdem die Möglichkeit, den Informations- und Pressedienst, die für die Kontrolle der Barrierefreiheit zuständige Stelle, über das Online-Beschwerdeformular zu informieren, oder den Ombudsman, den Vermittler des Großherzogtums Luxemburg, zu kontaktieren.


Bei Abweichungen zwischen dieser Fassung und der französischen Fassung ist die französische Fassung maßgebend.

Diese Erklärung basiert auf dem von der Durchführungsentscheidung (EU) 2018/1523 festgelegten Muster. Dieses Muster gehört der Europäischen Union und wird unter der Lizenz Creative Commons Attribution 4.0 International veröffentlicht.